Kafka hinterließ zwei formlose testamentarische Verfügungen (siehe das Fundstück ›Kafkas Testamente‹). In beiden fordert er seinen langjährigen Freund Max Brod dazu auf, nach seinem Tod alle erreichbaren Manuskripte, Tagebücher und Briefe zu vernichten. Weniger eindeutig sind Kafkas Anweisungen in Bezug auf die schon veröffentlichten Werke, deren Nachdruck er nicht ausdrücklich untersagt (mit Ausnahme von Betrachtung).
Kafka wollte zweierlei sicherstellen: Zum einen sollten private Aufzeichnungen und Mitteilungen nicht in fremde Hände gelangen, zum anderen sollte die Veröffentlichung unvollendeter Werke unterbunden werden. Da Kafka aber keinen seiner drei Romane abschließen konnte, hätte Brod den Großteil dessen, was wir heute als Kafkas Werk kennen, vernichten müssen, um jenen Verfügungen buchstabengetreu nachzukommen.
Insgesamt zeigen Kafkas Testamente dieselben Skrupel, die ihn von der Veröffentlichung unvollkommener Texte schon von jeher abgehalten hatten. Keinesfalls aber lässt sich der Wunsch herauslesen, nach dem eigenen Tod keinerlei Spur zu hinterlassen.